Update: Es gibt Geld zurück!
Der Studierendenausweis ist weg – verloren, gestohlen oder einfach kaputt. In solchen Fällen kann eine neue Karte beantragt werden. Es geht schnell und unkompliziert; sogar das aufgeladene Guthaben kann übertragen werden. Die Ausstellung kostet jedoch stolze 20 Euro. Warum eigentlich? Semikolon hat das Thema unter die Lupe genommen und dabei Erstaunliches entdeckt.
Der Antrag
Im „Antrag auf Zweitausstellung einer Campuskarte“ wird man gleich über die 20 Euro-Gebühr informiert:
„Für eine gebührenpflichtige Zweitausstellung werden Ihnen gemäß Gebührensatzung der Fachhochschule Potsdam 20,00 € in Rechnung gestellt.“ [1]
Wenn man jedoch einen Blick in die aktuelle Gebührensatzung wirft, findet man im § 4 Verwaltungsgebühren Abs. 2 Zweitausstellungen nur Folgendes:
„Ausweise für Studenten sowie Gast- und Nebenhörer: 5,00 €.“ [2]
Fünf Euro! Dessen ungeachtet wird bei der Zweitausstellung das Vierfache verlangt. Klar ist jedoch: Das Formular ist ungültig. Die 20 Euro, unzulässig. Alle Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/15 eine neue Campuskarte beantragt und bezahlt haben, hätten somit ein Recht auf eine Rückerstattung von 15 Euro.
Alleine im letzten Semester gab es über 300 Anträge auf Zweitausstellung.
Hintergrund
Die neue Campuskarte wurde erst Ende 2014 eingeführt. Die aktuelle Gebührensatzung ist aber von 2011 und seitdem nicht ersetzt worden. Es existiert zwar seit einigen Jahren ein Entwurf – bis jetzt scheint es jedoch keine Fortschritte gegeben zu haben.
Warum aber 20 Euro? Der Kartenrohling kostet nur 8, es werden also ganze 12 Euro für den Verwaltungsaufwand berechnet. Gerade nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die pauschale Rückmeldegebühr von 51 Euro, die in den meisten Fällen weit über die tatsächlichen Verwaltungskosten liegt, kann auch hier etwas Transparenz nicht schaden.
Bis jetzt hat sich die Kanzlerin zum Thema nicht geäußert. Man kann gespannt sein, wie die Hochschulleitung mit ihrem Fehler umgehen wird. Wir bleiben dran.
Fußnoten
1. Antrag auf Zweitausstellung einer Campuskarte
2. Gebührensatzung der Fachhochschule Potsdam (20.09.2011) S. 2