Gemäß Gebührensatzung

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Update: Es gibt Geld zurück!

Der Stu­die­ren­den­ausweis ist weg – ver­loren, gestohlen oder einfach kaputt. In solchen Fällen kann eine neue Karte bean­tragt werden. Es geht schnell und unkom­pli­ziert; sogar das auf­ge­ladene Gut­haben kann über­tragen werden. Die Aus­stellung kostet jedoch stolze 20 Euro. Warum eigentlich? Semi­kolon hat das Thema unter die Lupe genommen und dabei Erstaun­liches entdeckt.

Der Antrag

Im „Antrag auf Zweit­aus­stellung einer Cam­pus­karte“ wird man gleich über die 20 Euro-Gebühr informiert:

„Für eine gebüh­ren­pflichtige Zweit­aus­stellung werden Ihnen gemäß Gebüh­ren­satzung der Fach­hoch­schule Potsdam 20,00 € in Rechnung gestellt.“  [1]

Wenn man jedoch einen Blick in die aktuelle Gebüh­ren­satzung wirft, findet man im § 4 Ver­wal­tungs­ge­bühren Abs. 2 Zweit­aus­stel­lungen nur Folgendes:
„Aus­weise für Stu­denten sowie Gast- und Neben­hörer: 5,00 €.“  [2]

Fünf Euro! Dessen unge­achtet wird bei der Zweit­aus­stellung das Vier­fache ver­langt. Klar ist jedoch: Das For­mular ist ungültig. Die 20 Euro, unzu­lässig. Alle Stu­die­rende, die ab dem Win­ter­se­mester 2014/15 eine neue Cam­pus­karte bean­tragt und bezahlt haben, hätten somit ein Recht auf eine Rück­erstattung von 15 Euro.

Alleine im letzten Semester gab es über 300 Anträge auf Zweitausstellung.

Hintergrund

Die neue Cam­pus­karte wurde erst Ende 2014 ein­ge­führt. Die aktuelle Gebüh­ren­satzung ist aber von 2011 und seitdem nicht ersetzt worden. Es exis­tiert zwar seit einigen Jahren ein Entwurf – bis jetzt scheint es jedoch keine Fort­schritte gegeben zu haben.

Warum aber 20 Euro? Der Kar­ten­rohling kostet nur 8, es werden also ganze 12 Euro für den Ver­wal­tungs­aufwand berechnet. Gerade nach dem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes über die pau­schale Rück­mel­de­gebühr von 51 Euro, die in den meisten Fällen weit über die tat­säch­lichen Ver­wal­tungs­kosten liegt, kann auch hier etwas Trans­parenz nicht schaden.

Bis jetzt hat sich die Kanz­lerin zum Thema nicht geäußert. Man kann gespannt sein, wie die Hoch­schul­leitung mit ihrem Fehler umgehen wird. Wir bleiben dran.


Fußnoten

1. Antrag auf Zweit­aus­stellung einer Campuskarte
2. Gebüh­ren­satzung der Fach­hoch­schule Potsdam (20.09.2011) S. 2