Als Studierende*r hat man viele Möglichkeiten, die Hochschule mitzugestalten. Sei es die Berufung einer Professur, die Änderung einer Studienordnung oder die Wahl des Präsidiums – überall können Studierende mitreden und mitentscheiden. Doch mit ihren vielen Gremien und Abläufen ist die Hochschulstruktur ganz schön komplex. Dieser Beitrag liefert einen allgemeinen Überblick darüber, welche Gremien es gibt, was sie eigentlich tun und wie man sich engagieren kann.
1. Grundlagen
Hochschulen in Deutschland und vielen anderen Ländern haben die Besonderheit, dass sie ihre eigenen Angelegenheiten selbständig verwalten dürfen.
Statusgruppen
Nach dem Prinzip der Gruppenhochschule werden die Hochschulmitglieder dafür in vier Gruppen unterteilt:
- Die größte Gruppe stellen die Studierenden.
- Eine weitere Gruppen bilden die Professor*innen.
- Weitere Mitarbeiter*innen in der Lehre, die aber keinen eigenen Lehrstuhl innehaben, sind die sog. wissenschaftlichen oder akademischen Mitarbeiter*innen.
- Das Verwaltungspersonal und weitere Angestellte bilden die vierte Gruppe, die sog. nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen.
Diese vier Statusgruppen wählen und entsenden jeweils getrennt voneinander ihre Vertreter*innen in die akademischen Gremien der Hochschule – dazu gehören u.a. der Senat oder die Fachbereichsräte (FBR).
Neben der akademischen Selbstverwaltung gibt es auch eine studentische Selbstverwaltung. Laut Hochschulgesetz darf die Studierendenschaft ihre Angelegenheiten ebenfalls selbst verwalten, und bildet eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule. Bei uns sind die Studierendenräte (StuRa) und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) zum Beispiel Gremien der studentischen Selbstverwaltung.
Stimmgewichtung
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 zu der in der Verfassung festgeschriebenen „Freiheit von Forschung und Lehre“ müssen die Professor*innen in der Lage sein, ihre Arbeit in Freiheit auszuüben. Deshalb verfügen sie in allen Fragen, die sie irgendwie betreffen können, über die Mehrheit der Stimmen.
Dies wird im Brandenburgischen Hochschulgesetz näher beschrieben; beispielsweise müssen Professor*innen in Angelegenheiten, die die Lehre, Forschung oder Berufungen betreffen, mindestens über die Hälfte oder sogar über die Mehrheit der Stimmen verfügen.
Bei allen anderen Themen ist diese absolute Mehrheit der Professor*innen eigentlich unnötig, trotzdem haben sie in allen Hochschulgremien der FHP die meisten Stimmen. Dass es auch anders gehen kann, zeigt z.B. das Thüringer Hochschulgesetz, nach dem die akademischen Gremien paritätisch, also mit gleich vielen Mitgliedern pro Statusgruppe, besetzt sind.
Folgende Grafik zeigt, wie genau die Stimmgewichtungen in Angelegenheiten der Studienorganisation und Lehre an der FH Potsdam aussehen. Nach Hochschulgesetz verfügen die Studierenden dabei über mindestens 30% der Stimmen. Bei allen anderen Entscheidungen hat jedes Mitglied eine Stimme.
2. Fachbereichsgremien
Unsere Hochschule hat fünf Fachbereiche. Jeder Fachbereich verwaltet sich selbst und hat eigene Gremien, die jeweils aus Mitgliedern des Fachbereiches bestehen. Diese Fachbereichsgremien gibt es bei uns also fünfmal.
Fachbereichsrat (FBR)
Kurzbeschreibung
Im Fachbereichsrat werden Themen besprochen, die den gesamten Fachbereich betreffen. Der FBR wählt die Dekan*innen und Prodekan*innen, entscheidet über Studien- und Prüfungsordnungen sowie über Berufungen. Mitglieder des Fachbereichsrates bekommen Einblicke in die inneren Arbeitsvorgänge des Fachbereiches und gestalten dessen Entwicklung mit.
Im FBR geht es oft um komplexe Themen. Da es für Debatten oder für lange Nachfragen aber oft an Zeit mangelt, sind Vorbesprechungen in Lehrendenkonferenzen, Dienstberatungen oder in einem Fachbereichsplenum üblich.
Wer dazugehört
5 Professor*innen, 2 Studierende, 2 akademische Mitarbeiter*innen und 1 nicht-wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in aus dem Fachbereich.
Wahl
Die studentischen Mitglieder des Fachbereichsrates werden in den Gremienwahlen im Sommersemester für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit beginnt am darauffolgenden 1. Oktober und endet am 30. September. Bei wenigen Kandidat*innen sind auf Antrag übrigens auch Nachwahlen im Wintersemester möglich.
Aufwand
Monatliche Sitzung (2. Mittwoch im Monat) mit Vor- und Nachbereitungszeit, sporadische Kommunikation mit anderen Gremienmitgliedern über Online-Tools (Teams, Slack, Google Drive, E‑Mail usw.) und ggf. Teilnahme an Hochschulveranstaltungen während des Semesters.
Themen
- Studienordnungen und Modulhandbücher: im FBR wird abgestimmt, wenn es zur Reakkreditierung eines Studiengangs kommt, oder auch, wenn es ansonsten mal eine Änderung gibt.
- Berufungen: Ausschreibungstexte und Berufungskommissionen werden dort beschlossen. Dort werden Studierende für die Berufung vorgeschlagen, die bei der Auswahl neuer Professor*innen dabei sind und abstimmen, welche*r Kandidat*in ihr Liebling ist. Die Listen der Berufungskomissionen werden dann im FBR abgestimmt, bevor sie in den Senat kommen.
- Allgemeiner Zustand und Entwicklungsbedarfe des Fachbereiches und der Hochschule, Haushalt, Hochschulpakt.
- Curriculumsentwicklung, Einführung neuer Studiengänge.
- Wahl des Prüfungsausschusses, Personalangelegenheiten, Studienkommissionen, Semesterrahmendaten.
Sitzungsablauf
Die Einladung wird eine Woche vorher verschickt: der*die Vorsitzende des Fachbereichsrates schickt die Tagesordnung per Mail. Im Vornherein hat man die Möglichkeit selbst Themen einzubringen.
Zu Beginn der Sitzung werden alle Teilnehmenden begrüßt, die Beschlussfähigkeit geprüft und die Tagesordnung besprochen (und ggf. verändert). Der*Die Vorsitzende führt durch die Sitzung und leitet die Gespräche. Neben aktuellen Themen, Diskussionen, Wahlen und Beschlüssen gehören auch Berichte dazu: von dem*der Dekan*in, vom Senat und von den Studierenden. Die Sitzungen sind übrigens hochschulöffentlich und alle Gäst*innen haben ein Rederecht. Nur einige Tagesordnungspunkte wie Themen mit Personalbezug werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen.
Rechtsgrundlagen
Prüfungsausschuss (PAU)
Kurzbeschreibung
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen, ihre ordnungsgemäße Durchführung und für die Entscheidung in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der studiengangsbezogenen Ordnungen eingehalten werden und ist für die Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen zuständig, sowie für die Entscheidung über Widersprüche in Prüfungsverfahren.
Wer dazugehört
4 Professor*innen, 3 Studierende und 2 akademische Mitarbeiter*innen des Fachbereiches bzw. des Studiengangs.
Wahl
Die studentischen Mitglieder des Prüfungsausschusses werden im Fachbereichsrat von den studentischen Vertreter*innen für ein Jahr gewählt.
Aufwand
Unterschiedlich. Reguläre Sitzungen finden mindestens einmal im Semester und bei Bedarf statt. Die meisten Aufgaben im Tagesgeschäft werden von dem*der Vorsitzenden und von nicht-studentischen Mitgliedern des Prüfungsausschusses übernommen.
Rechtsgrundlagen
Berufungskommission
Kurzbeschreibung
Eine Berufungskommission legt Auswahlkriterien für eine Berufung fest, sichtet die Bewerbungsunterlagen und wählt auf der Grundlage der Auswahlkriterien geeignete Bewerber*innen für eine Anhörung aus. Nach der Anhörung und weiteren Maßnahmen zur Prüfung der fachlichen und pädagogischen Eignung beschließt die Berufungskommission eine Liste mit in der Regel drei Bewerber*innen. Dieser Berufungsvorschlag wird dann an den Fachbereichsrat (und danach an den Senat) weitergeleitet, der darüber beschließt.
Wer dazugehört
4 Professor*innen, 2 Studierende, 1 akademische*r Mitarbeiter*in und 1 externe Person.
Wahl
Die studentischen Mitglieder der Berufungskommission werden im Fachbereichsrat von den studentischen Vertreter*innen für die Dauer des Berufungsverfahrens gewählt.
Aufwand
Mehrere unregelmäßige Sitzungen meist über einen Zeitraum von einem Semester, manchmal werden daraus auch zwei – solange es eben braucht, um Bewerbungen zu sichten, Berufungsvorträge zu hören und eine engere Auswahl zu treffen. Dafür aber sehr viel Mitspracherecht über zukünftige Professor*innen am Fachbereich!
Rechtsgrundlagen
Dezentraler Wahlvorstand
Kurzbeschreibung
Der dezentrale Wahlvorstand ist für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen im Fachbereich zuständig, z.B. der*des Vorsitzenden des Fachbereichsrates, die des*der Dekan*in und der weiterer Prodekan*innen.
Wer dazugehört
1 Professor*in, 1 Studierende*r, 1 akademische*r Mitarbeiter*in und 1 nicht-wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in des Fachbereiches.
Wahl
Die studentischen Mitglieder des dezentralen Wahlvorstands werden im Fachbereichsrat von den studentischen Vertreter*innen für ein Jahr gewählt.
Aufwand
Der Wahlvorstand ist für die Wahlen im Fachbereich zuständig. Diese Wahlen finden meistens nur alle paar Jahre statt. Die Mitglieder unterstützen auch den zentralen Wahlvorstand bei der Durchführung der jährlichen Gremienwahlen. Sitzungen finden bei Bedarf statt.
Rechtsgrundlagen
Studierendenrat (StuRa)
Kurzbeschreibung
Der Studierendenrat vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereiches. Er ist erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen der Studierenden und Vermittler zwischen Studierenden, Lehrenden und dem Dekanat. Der StuRa fördert studentische Projekte, koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen und betreut die Erstsemester im Fachbereich.
Wer dazugehört
3 bis 10 Studierende aus dem Fachbereich.
Wahl
Die Mitglieder des StuRas werden in den Gremienwahlen im Sommersemester für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit beginnt am darauffolgenden 1. Oktober und endet am 30. September. Bei zu wenigen Kandidat*innen sind auf Antrag übrigens auch Nachwahlen im Wintersemester möglich.
Aufwand
In der Regel wöchentliche Treffen mit Vor- und Nachbereitungszeit, regelmäßige Kommunikation über diverses Online-Tools (Teams, Slack, Google Drive, E‑Mail usw.), Teilnahme an Hochschulveranstaltungen während des Semesters und auch mal in der vorlesungsfreien Zeit.
Themenschwerpunkte
- Finanzen: Buchhaltung und Verwaltung der finanziellen Mittel der Studierendenschaft des Fachbereiches und Abrechnung von Projektanträgen.
- Campus & Kultur: Den Campus schöner gestalten. Organisation von Veranstaltungen, die eine Vernetzung innerhalb des Fachbereichs fördern. Bearbeitung von Projektanträgen.
- Internationales: Beratung bei Fragen zum Auslandsstudium und ‑praktikum, auch für Studierende aus dem Ausland.
- Hochschulpolitik: Vernetzung mit studentischen Vertreter*innen anderer Gremien, vor allem mit dem Fachbereichsrat, aber auch AStA und Senat beim Gremienvernetzungstreffen. Ebenfalls sehr wichtig ist der Kontakt zum Dekanat.
- Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit: Betreuung des E‑Mail-Postfachs und Weiterleitung an die anderen Mitglieder. Bespielung und Moderation der Sozialen Medien und E‑Mails, um die Studierende über die Entwicklungen im Fachbereich auf dem Laufenden halten. Erstellung und Gestaltung von Kampagnen und Aktionen, z.B. als Werbung für StuRa-Veranstaltungen.
- Studium und Lehre: Die Belange rund um die Lehre verbessern. Kontakt mit Professor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, evtl. Teilnahme an den Lehrendenkonferenzen des Fachbereichs.
Veranstaltungen
- Vollversammlung der Studierendenschaft des Fachbereiches: Die Vollversammlung muss mindestens einmal pro Amtszeit stattfinden. Dort kann sich der StuRa vorstellen, mit den Studierenden über aktuelle Themen diskutieren, über den Haushalt abstimmen und größere Projekte im Fachbereich fördern.
- Erstieinführung: In einer Erstiveranstaltung können sich die StuRa-Mitglieder persönlich vorstellen und beispielsweise eine Campus- oder Fahrradtour organisieren. In den meisten Fachbereichen passiert die Ablaufplanung in Absprache mit dem Dekanat.
- Klausurtagung: Zu Beginn der Amtszeit kann der StuRa eine interne Klausurtagung organisieren, um sich besser kennenzulernen und Themen, Veranstaltungen und Projekte in einem anderen Setting zu besprechen.
- Essen & Trinken: Die Vernetzung mit und zwischen Studierenden ist eine wichtige Aufgabe des StuRas. Dazu gehören gemütliche Abende mit Musik, Essen und Trinken für Studierende des Fachbereiches und weitere Hochschulangehörige. Das Hochsitzdinner des Fachbereichs Design ist ein offenes Buffet, zu dem jede*r etwas zu essen und zu trinken mitbringen kann. Auch der Stammtisch des Fachbereich STADT | BAU | KULTUR hat sich als erfolgreich herausgestellt, um sich neben Snacks und Getränken ungezwungen zu unterhalten. Weitere Veranstaltungen sind Grillpartys, Weihnachtsfeiern und Sommerfeste, teilweise zusammen mit dem Fachbereich organisiert.
- Kultur & Sport: Weitere Veranstaltungen, teilweise fachbereichsübergreifend, sind das Volleyballturnier oder (Semesterabschluss-) Partys für bestimmte Jahrgänge. Im Sommer kann an einem Wochenende eine Semesterfahrt organisiert werden, zu der sich Interessent*innen anmelden und eine Pauschale für Übernachtung und Verpflegung bezahlen können.
Rechtsgrundlagen
3. Zentrale Gremien
Neben den Fachbereichsgremien gibt es auch fachbereichsübergreifende Gremien. Diese sind für Angelegenheiten zuständig, die die gesamte Hochschule betreffen. Sie dienen auch der Vernetzung untereinander und der Aufsicht bzw. Bestätigung von fachbereichsspezifischen Themen.
Senat
Kurzbeschreibung
Im Senat werden Themen besprochen, die die gesamte Hochschule betreffen. Der Senat wählt das Präsidium und entscheidet über Studien- und Prüfungsordnungen, über Satzungen und Richtlinien sowie über Berufungen für jeden Fachbereich. Der Senat gibt einen guten Überblick über das Geschehen an der FH Potsdam; als studentische*r Vertreter*in können die Interessen der Studierenden zentral ausgeübt und bei Grundsatzentscheidungen mitgewirkt werden. Oft überwiegt der bürokratische Teil, da z.B. viele Ordnungen, Berufungen und Berichte zur Tagesordnung gehören.
Wer dazugehört
7 Professor*innen, 3 Studierende, 2 akademische Mitarbeiter*innen und 1 nicht-wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in.
Wahl
Die studentischen Mitglieder des Senats werden in den Gremienwahlen im Sommersemester für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit beginnt am darauffolgenden 1. Oktober und endet am 30. September. Bei wenigen Kandidat*innen sind auf Antrag übrigens auch Nachwahlen im Wintersemester möglich.
Aufwand
Monatliche Sitzung (1. Mittwoch im Monat) mit Vor- und Nachbereitungszeit, sporadische Kommunikation mit anderen Gremienmitgliedern über diverse Online-Tools (Teams, Slack, Google Drive, E‑Mail usw.) und ggf. Teilnahme an Hochschulveranstaltungen während des Semesters.
Themen
- Satzungen und Ordnungen jeglicher Art: Studiengangs- und Modulordnungen, Gebührensatzungen, Ordnungen der zentralen Einrichtungen usw.
- Wahl des*der Präsident*in und der Vizepräsident*innen
- Rechenschaftsberichte von Personen und Bereichen
- Anträge zur Einrichtung von Kommissionen oder Gremien oder Themenwünsche, mit denen sich der Senat auseinandersetzen sollte
- Wirtschaftsplan, Entwicklungspläne, Hochschulverträge
Sitzungsablauf
Die Einladung wird zwei Wochen vorher verschickt: der*die Vorsitzende des Senates schickt die Tagesordnung per Mail. Im Vornherein hat man die Möglichkeit auch selbst ein Thema einzubringen, doch in der Regel sind die Tagesordnungen ziemlich voll.
Zu Beginn der Sitzung werden alle Teilnehmenden begrüßt, die Beschlussfähigkeit geprüft und die Tagesordnung besprochen (und ggf. verändert). Der*Die Vorsitzende führt durch die Sitzung und leitet die Gespräche. Neben aktuellen Themen, Diskussionen, Wahlen und Beschlüssen gehören auch Berichte dazu: von dem*der Präsident*in, von Beauftragten und von Mitgliedern zentraler Einrichtungen.
Meistens wird der Tagesordnungspunkt von einer Person vorgestellt (mit den dazugehörigen Unterlagen). Es können Rückfragen gestellt und Unklarheiten beseitigt werden. Anschließend wird abgestimmt oder zur Kenntnis genommen. Wichtige personelle Entscheidungen (Wahl der*des Vorsitzenden, Wahl der*des Präsident*in …) erfolgen geheim. Die Sitzungen sind übrigens hochschulöffentlich und alle Gäst*innen haben ein Rederecht. Nur einige Tagesordnungspunkte wie Themen mit Personalbezug werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen.
Rechtsgrundlagen
Ständige Kommission für Studium und Lehre (SKSL)
Kurzbeschreibung
Die ständige Kommission für Studium und Lehre ist für grundlegende Fragen der Lehre wie die Rahmenkriterien von Studien- und Prüfungsordnungen, Qualitätssicherungsverfahren und Studienreformen zuständig. Dort werden z.B. Ordnungsänderungen besprochen und geprüft, bevor sie in den Senat gehen, Termine festgelegt und prinzipiell über alles mögliche, was die Lehre hochschulweit betrifft.
Wer dazugehört
Der*Die Vizepräsident*in für Studium, Lehre und Internationales, der*die studentische*r Vizepräsident*in, der*die Leiter*in des Zentrums für digitale Lehre, Vertreter*innen aus jedem Fachbereich (in der Regel die Prodekan*innen für Studium und Lehre oder Studiengangsleiter*innen), 1 studentische*r Vertreter*in, 1 akademische*r Mirarbeiter*in, Mitarbeiter*innen des Studien- und Prüfungsservice und weitere beratende Mitglieder.
Wahl
Die Mitglieder werden von den Fachbereichen, vom AStA, vom Senat und von der Hochschulleitung vorgeschlagen und vom Senat gewählt.
Aufwand
Monatliche Sitzung mit Vor- und Nachbereitungszeit, sporadische Kommunikation mit anderen Gremienmitgliedern über Online-Tools (Teams, Slack, Google Drive, E‑Mail usw.) und ggf. Teilnahme an weiteren Hochschulveranstaltungen während des Semesters.
Rechtsgrundlagen
Zentraler Wahlvorstand & Wahlausschuss
Kurzbeschreibung
Wahlvorstand: Der Wahlvorstand ist für die Vorbereitung und Durchführung von zentralen Wahlen zuständig, z.B. die allgemeinen Gremienwahlen oder der Wahl des*der Präsident*in oder des*der Vorsitzenden im Senat.
Wahlausschuss: Der Wahlausschuss ist das Kontrollorgan bei der Vorbereitung der Wahlen und für die Überprüfung der Gültigkeit der Wahlverfahren zuständig. Aufgaben des Wahlausschusses sind die Wahlprüfung und die Entscheidung über Wahlanfechtungen.
Wer dazugehört
Jeweils 1 Professor*in, 1 Studierende*r, 1 akademische*r Mitarbeiter*in und 1 nicht-wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in.
Wahl
Die studentischen Mitglieder des zentralen Wahlvorstands und des Wahlausschusses werden im Senat von den studentischen Vertreter*innen für ein Jahr gewählt. Mitglieder des einen Gremiums dürfen nicht zugleich Mitglieder des anderen sein.
Aufwand
Der Wahlvorstand trifft sich in der Regel zweimal im Semester. Der höchste Aufwand findet vor und nach den Gremienwahlen Ende des Sommersemesters statt. Als studentische Vertretung bringt man meistens den studentischen Blick mit ins Gespräch und hilft bei der Durchführung der Wahlen.
Der Wahlausschuss hat ein wenig weniger Aufwand als der Wahlvorstand. Auch hier hat das studentische Mitglied die Aufgabe, den studentischen Blick auf die Themen einzubringen, sodass sie beachtet werden können.
Rechtsgrundlagen
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Kurzbeschreibung
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) vertritt die Interessen aller Studierenden. Der AStA verhandelt Kooperationen wie das Semesterticket, Nextbike und der Hochschulsport. Er ist für die Erstellung des Haushaltsplans für die gesamte Studierendenschaft zuständig, koordiniert hochschulweite Projekte und fördert studentische Projekte. Der AStA ist der erste Ansprechpartner bei Themen und Problemen, die alle betreffen – egal ob Diskriminierung, Wohnungsnot, die Öffnungszeiten der Bibliothek oder das Mensaessen.
Wer dazugehört
10 Studierende, davon möglichst 2 aus jedem Fachbereich.
Wahl
Die Mitglieder des AStAs werden in den Gremienwahlen im Sommersemester für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit beginnt am darauffolgenden 1. Oktober und endet am 30. September. Bei wenigen Kandidat*innen sind auf Antrag übrigens Nachwahlen im Wintersemester möglich.
Aufwand
Wöchentliche Treffen mit Vor- und Nachbereitungszeit, regelmäßige Kommunikation über diverse Online-Tools (Teams, Slack, Google Drive, E‑Mail usw.), Teilnahme an Hochschulveranstaltungen während des Semesters und auch mal in der vorlesungsfreien Zeit. Je nach Thema und Projekt ist der Aufwand entsprechend höher.
Themenschwerpunkte
Antidiskriminierung und Inklusion
Zu den Aufgaben gehören die soziale Förderung der Studierenden, die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse Studierender mit Beeinträchtigungen, die Mitwirkung bei den besonderen Belangen und Bedürfnissen von Studierenden mit Familienverantwortung (also zum Beispiel mit Erziehungsverantwortung von Kindern oder mit Pflege von Angehörigen) und die Teilnahme an den Sitzungen des Härtefallausschusses.
Finanzen
Wer wissen möchte, wie die Dinge funktionieren und gerne den Überblick behält, ist beim Themenschwerpunkt Finanzen genau richtig. Die Finanzen der Studierendenschaft werden nach dem Vier-Augen-Prinzip betreut. Das heißt, es gibt mindestens zwei Finanzverantwortliche und Überweisungen werden immer gemeinsam getätigt. Zu den Aufgaben gehören die Planung und Führung des Haushalts der Studierendenschaft, die Koordination und Abrechnung von Projektförderungen, die Klärung von finanziellen Fragen der studentischen Gremien, die Betreuung des*der Angestellten und der Verträge, die Buchhaltung und ständige Aktualisierung der Haushaltslage, die Supervision der Finanzlage des Casinos und die Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro und verschiedenen Abteilungen der Hochschule.
Haus 17
Haus 17 steht für das Management der studentischen Gremien. Die Manager*innen übernehmen die Gesamtkoordination und Büroorganisation des AStA, um den laufenden Betrieb und die strategische Ausrichtung zu sichern. Sie betreuen den Postein- und ausgang, bearbeiten den allgemeinen Schriftverkehr, haben die Übersicht über Termine, organisieren die studentischen Vollversammlungen, Urabstimmungen und Veranstaltungen. Sie behalten die Übersicht über die Protokolle, führen die Protokollordner, stellen Tätigkeitsbescheinigungen aus, klären rechtliche Fragen und sind für die Koordination der Raumnutzung und Schlüsselrechte für Haus 17 verantwortlich.
Hochschulpolitik
Eigentlich ist Gremienarbeit immer Hochschulpolitik, doch mit dem Schwerpunkt Hochschulpolitik kann man auch den Blick über den Tellerrand der FH wagen. Aufgaben können das Verfassen von Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragestellungen sein, die Mitwirkung bei der Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen, die Vernetzung mit studentischen Gremien und Vertreter*innen anderer brandenburgischer Hochschulen (u.a. mit der Brandenburgischen Studierendenvertretung und dem freien zusammenschluss der studierendenschaften) und die Teilnahme an den Treffen mit dem Wissenschaftsministerium.
Internationales
Zum Themenschwerpunkt Internationales gehören die Stärkung des interkulturellen Austausches an der Hochschule, die Förderung der internationalen Arbeit, die Pflege überregionaler und internationaler Beziehungen, die Erarbeitung von Informationen für internationale Studierende, das Engagement für Geflüchtete, die Mitarbeit in der AG Internationales und die enge Zusammenarbeit mit FHP Connect, dem International Office und dem*der Vizepräsident*in für Studium, Lehre und Internationales.
Kultur
Der Themenschwerpunkt Kultur kümmert sich um coole Aktionen an der FHP. Er koordiniert und organisiert selbst Veranstaltungen für Studierende – sein es Sommerfeste, Hörsaal-Slams, Kleidertausche, Repaircafés, Ausstellungen, Lesungen oder Jamsessions. Neue Ideen und von Studierenden initiierte Kulturprojekte werden gefördert und der Kontakt zu kulturellen Einrichtungen Potsdams gepflegt.
Öffentlichkeitsarbeit
Der Themenschwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit ist für die gesamte Außendarstellung des AStAs und der Gremien der studentischen Selbstverwaltung zuständig. Dazu gehört auch die Konzeption und Durchführung von Kampagnen, die Veröffentlichung von News und Terminen, die Betreuung der AStA-Webseite und der Präsenz in den sozialen Medien, das Erstellen von Infomaterial über die studentischen Gremien, sowie die regelmäßige Bekanntmachungen über den AStA und seine Arbeit. Die Person(en) stehen in engem Austausch mit der Hochschulkommunikation und sind Ansprechpersonen für Medienanfragen und Kooperationen.
Politische Bildung
Zu den Kernaufgaben der Studierendenschaft gehört die Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte. Der Themenschwerpunkt Politische Bildung erarbeitet Kampagnen und Veranstaltungen zu relevanten Themen und arbeitet zusammen mit der Öffentlichkeitsarbeit an Konzepten zur Wahlteilnahme und Partizipation der Studierenden.
Studium und Lehre
Ein großes Interesse an der Weiterentwicklung von Studium, Lehre und Prüfungen sowie Mut zu langen Texten und Ordnungen sind ein Bestandteil des Themenschwerpunkts Studium und Lehre. Zu den Aufgaben gehören die Mitwirkung an der Weiterentwicklung von Rahmenordnungen von Studium und Lehre, die kritische Auseinandersetzung mit Studieninhalten, Formaten und Studierbarkeit, die Begleitung von (Re)akkreditierungen von Studiengängen, die Evaluation von Lehre und der Austausch mit dem*der Vizepräsident*in für Studium, Lehre und Internationales.
Nachhaltigkeit und Umwelt
Im Themenschwerpunkt Nachhaltigkeit und Umwelt ist man genau richtig, wenn man schon immer die Coffee-to-go-Becher vom Campus verbannen wollte, der Campusgarten das Lieblingsort der FHP ist oder man sich gerne mit den Verkehrsbetrieben über eine dichtere Taktung der Regios streiten möchte. Zu den Aufgaben gehören die Stärkung der Nachhaltigkeit und Ökologie auf dem Campus, die Initiierung und Unterstützung von nachhaltigen Aktionen, sowie die Aushandlung des Semesterticketvertrages und die Betreuung der Kooperation mit Nextbike.
Weitere Aufgaben
Die Ausleihe der Musikanlage und Campingzubehör, Campusgestaltung, Kommunikation mit dem Casino, Betreuung und Gestaltung des Co-Working-Spaces, Erasmus, Familie, Fremd-/Englischsprachige Lehre, Gremieneinführung, Gremienvernetzung, Initiativenvernetzung, Mensa, Projektförderung, Sport, Teilhabe für beeinträchtigte Studierende, Verkehr und Wohnen.
Zudem können vom AStA beratende Mitglieder in den Senat und andere Kommissionen und Ausschüsse entsendet werden. Der AStA wählt auch die studentische Vertretung der FH Potsdam im Verwaltungsrat des Studentenwerks Potsdam.
Rechtsgrundlagen
Studentische*r Vizepräsident*in (SVP)
Kurzbeschreibung
Der*Die studentische Vizepräsident*in ist die studentische Stimme in der Hochschulleitung. Er*Sie ist Vermittler*in zwischen Studierendenschaft und Hochschulleitung und fördert die Berücksichtigung studentischer Interessen bei zentralen Entscheidungen und Entwicklungsprozessen. Außerdem ist die Person Mitglied der Ständigen Kommission von Studium und Lehre und weiterer AGs. Bundesweit gibt es dieses Amt nur viermal, zwei davon in Brandenburg. In diesem Amt erhält man einen tiefen Einblick in die Hochschule und ihre Strukturen und Abläufen.
Wahl
Der*Die studentische Vizepräsident*in wird vom Senat auf Vorschlag des*der Präsident*in für ein Jahr gewählt. Der AStA arbeitet noch an einem Verfahren, wie die Studierendenschaft in der Wahl dieses Vorschlages involviert werden kann.
Aufwand
Treffen mehrmals die Woche, regelmäßige Kommunikation über diverse Online-Tools (Teams, Slack, Google Drive, E‑Mail usw.), Teilnahme an Hochschulveranstaltungen während des Semesters und in der vorlesungsfreien Zeit.
Rechtsgrundlagen
4. Überblick & Fazit
Bei so vielen Gremien weiß man vielleicht gar nicht, wo man anfangen soll. Die Fachbereichsebene kann dabei ein guter Start sein, z.B. der StuRa, eine Berufungskommission oder der dezentrale Wahlvorstand. Wenn einem die fachbereichsübergreifenden Themen eher interessieren, kann hingegen der AStA ein interessanter Start sein. Auch wie viel Zeit man zur Verfügung hat ist ein wichtiger Faktor in der Entscheidungsfindung; monatliche Sitzungen im Fachbereichsrat sind bei Zeitknappheit eher machbar als wöchentliche Sitzungen im StuRa, zum Beispiel.
Was Studierende dazu bewegt hat, sich zu engagieren
Ehemalige Gremienmitglieder erzählen, was ihre Motivation für die Kandidatur war.
„Es hat angefangen mit der Ausbildung, da wurde ich ungewollt Klassensprecher. Ich habe den Leitspruch verinnerlicht ‚nicht nur über was schimpfen, sondern versuchen zu verändern‘. Daraus kam dann mal die Empfehlung von […] ob ich nicht als studentischer Senator kandidieren will.“
„Mein Tutor war im StuRa und hat mich motiviert mich im Interesse der Studis im Fachbereich zu engagieren. Wir haben oft darüber gesprochen, was an der FHP gut läuft und woran es für die Studierenden bei uns fehlt und irgendwann wollte ich eben wirklich aktiv werden, statt nur untereinander darüber zu reden. Es hatte viel mit dem persönlichen Kontakt und dem Engagement meines Tutors zu tun, dass ich da rein gegangen bin.“
„Ich habe mich beworben, weil ich die Fachhochschule besser kennen lernen und mitgestalten wollte. Mir hat […] vom StuRa und meinem Studiengang Bescheid gesagt und erklärt, was man da so macht. Ich kannte so was nicht von meiner alten Hochschule.“
„Ich hatte schon die vorigen Semester darüber nachgedacht, hochschulpolitisch aktiv zu werden, um die Strukturen der FH besser kennenzulernen und mal zu gucken was an der FH als Student*in alles möglich ist. Ich kannte zwei Personen aus dem vorigen StuRa und einer der beiden meinte, ich solle mich da auf jeden Fall bewerben, weil die Leute suchen.“
Was dich an der Arbeit freuen kann
- Du erhältst einen Einblick in politische Abläufe der Hochschule, kannst dich aktiv einbringen und die Zukunft der Hochschule mitgestalten
- Du arbeitest mit Studierenden (auch anderer Fachbereiche) an einem gemeinsamen Ziel zusammen
- Du übernimmst Verantwortung und gehst Probleme aktiv an, statt hilflos zuzusehen, was alles schiefläuft
- Du lernst viel über den Umgang mit komplexen Situationen, über Kritik- und Konfliktfähigkeit
- Das Organisieren von Projekten und Veranstaltungen gibt dir Erfahrung im Projektmanagement
- Du lernst, selbstbewusst für dich und andere einzustehen
- Im Fachbereichsrat und im Senat kannst du live erleben, wie Professor*innen und Mitarbeiter*innen miteinander diskutieren und welche Meinung welches Mitglied hat
- Du erhältst Vorteile bei der Verlängerung des BAföGs, bei Wohnheimverträgen oder beim Krankenkassenbeitrag
Was an der Arbeit nerven kann
- Um bestimmte Probleme anzugehen braucht man oft einen langen Atem: Veränderungen brauchen ihre Zeit und sind manchmal erst am Ende der Amtszeit oder des eigenen Studiums sichtbar
- Die Hochschulstruktur und ‑bürokratie kann überfordernd sein
- Den Respekt vieler Lehrender und Mitarbeiter*innen muss man sich erarbeiten – erst nach einer gewissen Zeit ist eine Diskussion auf Augenhöhe möglich
- Zur Gremienarbeit gehören auch Diskussionen ohne Ende, hartnäckige Positionen und Kompromisse
Noch nicht sicher, ob die Gremienarbeit etwas für dich ist oder ob du es zeitlich schaffen würdest? Der Aufwand sollte eine*n jedenfalls nicht abschrecken. Alles was beim ehrenamtlichen Engagement schafft ist bereits ein Mehrwert. Und wenn man mal einen stressigen Monat hat, dann kann die eigene Arbeit auch mal heruntergefahren werden. Gremienmitglieder sind füreinander da und helfen sich aus – auch außerhalb der gemeinsamen Arbeit.
Es ist ein gutes Gefühl auf das eigene Studium zurückzublicken und zu wissen, dass man etwas Kleines verändert oder was cooles mitveranstaltet hat. Man weiß, dass man viel mehr erreicht hat als nur das eigene Studium abzuarbeiten; man hat etwas erlebt – und unglaublich viel dazugelernt.
Nachwahlen 2022
- bis Freitag, 15. Juli 2022 um 15 Uhr können Studierende online kandidieren
- vom 25. Juli 2022 ab 10 Uhr bis zum 28. Juli 2022 um 15 Uhr findet die Nachwahl online statt