Das Gremien-ABC

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Als Studierende*r hat man viele Mög­lich­keiten, die Hoch­schule mit­zu­ge­stalten. Sei es die Berufung einer Pro­fessur, die Änderung einer Stu­di­en­ordnung oder die Wahl des Prä­si­diums – überall können Stu­die­rende mit­reden und mit­ent­scheiden. Doch mit ihren vielen Gremien und Abläufen ist die Hoch­schul­struktur ganz schön komplex. Dieser Beitrag liefert einen all­ge­meinen Über­blick darüber, welche Gremien es gibt, was sie eigentlich tun und wie man sich enga­gieren kann.

1. Grundlagen

Hoch­schulen in Deutschland und vielen anderen Ländern haben die Beson­derheit, dass sie ihre eigenen Ange­le­gen­heiten selb­ständig ver­walten dürfen.

Die Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschule ist Recht und Pflicht aller Mitglieder. Brandenburgisches Hochschulgesetz
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Statusgruppen

Nach dem Prinzip der Grup­pen­hoch­schule werden die Hoch­schul­mit­glieder dafür in vier Gruppen unterteilt:

  1. Die größte Gruppe stellen die Studierenden.
  2. Eine weitere Gruppen bilden die Professor*innen.
  3. Weitere Mitarbeiter*innen in der Lehre, die aber keinen eigenen Lehr­stuhl inne­haben, sind die sog. wis­sen­schaft­lichen oder aka­de­mi­schen Mitarbeiter*innen.
  4. Das Ver­wal­tungs­per­sonal und weitere Ange­stellte bilden die vierte Gruppe, die sog. nicht-wis­sen­schaft­lichen Mitarbeiter*innen.
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Diese vier Sta­tus­gruppen wählen und ent­senden jeweils getrennt von­ein­ander ihre Vertreter*innen in die aka­de­mi­schen Gremien der Hoch­schule – dazu gehören u.a. der Senat oder die Fach­be­reichsräte (FBR).

Neben der aka­de­mi­schen Selbst­ver­waltung gibt es auch eine stu­den­tische Selbst­ver­waltung. Laut Hoch­schul­gesetz darf die Stu­die­ren­den­schaft ihre Ange­le­gen­heiten eben­falls selbst ver­walten, und bildet eine rechts­fähige Teil­kör­per­schaft der Hoch­schule. Bei uns sind die Stu­die­ren­denräte (StuRa) und der All­ge­meine Stu­die­ren­den­aus­schuss (AStA) zum Bei­spiel Gremien der stu­den­ti­schen Selbstverwaltung.


Stimmgewichtung

Nach einem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus dem Jahr 1973 zu der in der Ver­fassung fest­ge­schrie­benen „Freiheit von For­schung und Lehre“ müssen die Professor*innen in der Lage sein, ihre Arbeit in Freiheit aus­zuüben. Deshalb ver­fügen sie in allen Fragen, die sie irgendwie betreffen können, über die Mehrheit der Stimmen.

Dies wird im Bran­den­bur­gi­schen Hoch­schul­gesetz näher beschrieben; bei­spiels­weise müssen Professor*innen in Ange­le­gen­heiten, die die Lehre, For­schung oder Beru­fungen betreffen, min­destens über die Hälfte oder sogar über die Mehrheit der Stimmen verfügen. 

Bei allen anderen Themen ist diese absolute Mehrheit der Professor*innen eigentlich unnötig, trotzdem haben sie in allen Hoch­schul­gremien der FHP die meisten Stimmen. Dass es auch anders gehen kann, zeigt z.B. das Thü­ringer Hoch­schul­gesetz, nach dem die aka­de­mi­schen Gremien pari­tä­tisch, also mit gleich vielen Mit­gliedern pro Sta­tus­gruppe, besetzt sind.

Fol­gende Grafik zeigt, wie genau die Stimm­ge­wich­tungen in Ange­le­gen­heiten der Stu­di­en­or­ga­ni­sation und Lehre an der FH Potsdam aus­sehen. Nach Hoch­schul­gesetz ver­fügen die Stu­die­renden dabei über min­destens 30% der Stimmen. Bei allen anderen Ent­schei­dungen hat jedes Mit­glied eine Stimme.

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2. Fachbereichsgremien

Unsere Hoch­schule hat fünf Fach­be­reiche. Jeder Fach­be­reich ver­waltet sich selbst und hat eigene Gremien, die jeweils aus Mit­gliedern des Fach­be­reiches bestehen. Diese Fach­be­reichs­gremien gibt es bei uns also fünfmal.

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Fachbereichsrat (FBR)

Kurzbeschreibung

Im Fach­be­reichsrat werden Themen besprochen, die den gesamten Fach­be­reich betreffen. Der FBR wählt die Dekan*innen und Prodekan*innen, ent­scheidet über Studien- und Prü­fungs­ord­nungen sowie über Beru­fungen. Mit­glieder des Fach­be­reichs­rates bekommen Ein­blicke in die inneren Arbeits­vor­gänge des Fach­be­reiches und gestalten dessen Ent­wicklung mit.

Im FBR geht es oft um kom­plexe Themen. Da es für Debatten oder für lange Nach­fragen aber oft an Zeit mangelt, sind Vor­be­spre­chungen in Leh­ren­den­kon­fe­renzen, Dienst­be­ra­tungen oder in einem Fach­be­reichs­plenum üblich.

Wer dazugehört

5 Professor*innen, 2 Stu­die­rende, 2 aka­de­mische Mitarbeiter*innen und 1 nicht-wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in aus dem Fachbereich.

Wahl

Die stu­den­ti­schen Mit­glieder des Fach­be­reichs­rates werden in den Gre­mi­en­wahlen im Som­mer­se­mester für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit beginnt am dar­auf­fol­genden 1. Oktober und endet am 30. Sep­tember. Bei wenigen Kandidat*innen sind auf Antrag übrigens auch Nach­wahlen im Win­ter­se­mester möglich.

Aufwand

Monat­liche Sitzung (2. Mittwoch im Monat) mit Vor- und Nach­be­rei­tungszeit, spo­ra­dische Kom­mu­ni­kation mit anderen Gre­mi­en­mit­gliedern über Online-Tools (Teams, Slack, Google Drive, E‑Mail usw.) und ggf. Teil­nahme an Hoch­schul­ver­an­stal­tungen während des Semesters.

Themen

  • Stu­di­en­ord­nungen und Modul­hand­bücher: im FBR wird abge­stimmt, wenn es zur Reak­kre­di­tierung eines Stu­di­en­gangs kommt, oder auch, wenn es ansonsten mal eine Änderung gibt.
  • Beru­fungen: Aus­schrei­bungs­texte und Beru­fungs­kom­mis­sionen werden dort beschlossen. Dort werden Stu­die­rende für die Berufung vor­ge­schlagen, die bei der Auswahl neuer Professor*innen dabei sind und abstimmen, welche*r Kandidat*in ihr Liebling ist. Die Listen der Beru­fungs­ko­mis­sionen werden dann im FBR abge­stimmt, bevor sie in den Senat kommen.
  • All­ge­meiner Zustand und Ent­wick­lungs­be­darfe des Fach­be­reiches und der Hoch­schule, Haushalt, Hochschulpakt.
  • Cur­ri­cu­lums­ent­wicklung, Ein­führung neuer Studiengänge.
  • Wahl des Prü­fungs­aus­schusses, Per­so­nal­an­ge­le­gen­heiten, Stu­di­en­kom­mis­sionen, Semesterrahmendaten.

Sitzungsablauf

Die Ein­ladung wird eine Woche vorher ver­schickt: der*die Vor­sit­zende des Fach­be­reichs­rates schickt die Tages­ordnung per Mail. Im Vorn­herein hat man die Mög­lichkeit selbst Themen einzubringen.

Zu Beginn der Sitzung werden alle Teil­neh­menden begrüßt, die Beschluss­fä­higkeit geprüft und die Tages­ordnung besprochen (und ggf. ver­ändert). Der*Die Vor­sit­zende führt durch die Sitzung und leitet die Gespräche. Neben aktu­ellen Themen, Dis­kus­sionen, Wahlen und Beschlüssen gehören auch Berichte dazu: von dem*der Dekan*in, vom Senat und von den Stu­die­renden. Die Sit­zungen sind übrigens hoch­schul­öf­fentlich und alle Gäst*innen haben ein Rede­recht. Nur einige Tages­ord­nungs­punkte wie Themen mit Per­so­nal­bezug werden unter Aus­schluss der Öffent­lichkeit besprochen.

Rechtsgrundlagen


Prüfungsausschuss (PAU)

Kurzbeschreibung

Der Prü­fungs­aus­schuss ist für die Orga­ni­sation der Prü­fungen, ihre ord­nungs­gemäße Durch­führung und für die Ent­scheidung in Prü­fungs­an­ge­le­gen­heiten zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestim­mungen der stu­di­en­gangs­be­zo­genen Ord­nungen ein­ge­halten werden und ist für die Aner­kennung und Anrechnung von Stu­di­en­leis­tungen zuständig, sowie für die Ent­scheidung über Wider­sprüche in Prüfungsverfahren.

Wer dazugehört

4 Professor*innen, 3 Stu­die­rende und 2 aka­de­mische Mitarbeiter*innen des Fach­be­reiches bzw. des Studiengangs.

Wahl

Die stu­den­ti­schen Mit­glieder des Prü­fungs­aus­schusses werden im Fach­be­reichsrat von den stu­den­ti­schen Vertreter*innen für ein Jahr gewählt.

Aufwand

Unter­schiedlich. Reguläre Sit­zungen finden min­destens einmal im Semester und bei Bedarf statt. Die meisten Auf­gaben im Tages­ge­schäft werden von dem*der Vor­sit­zenden und von nicht-stu­den­ti­schen Mit­gliedern des Prü­fungs­aus­schusses übernommen.

Rechtsgrundlagen


Berufungskommission

Kurzbeschreibung

Eine Beru­fungs­kom­mission legt Aus­wahl­kri­terien für eine Berufung fest, sichtet die Bewer­bungs­un­ter­lagen und wählt auf der Grundlage der Aus­wahl­kri­terien geeignete Bewerber*innen für eine Anhörung aus. Nach der Anhörung und wei­teren Maß­nahmen zur Prüfung der fach­lichen und päd­ago­gi­schen Eignung beschließt die Beru­fungs­kom­mission eine Liste mit in der Regel drei Bewerber*innen. Dieser Beru­fungs­vor­schlag wird dann an den Fach­be­reichsrat (und danach an den Senat) wei­ter­ge­leitet, der darüber beschließt.

Wer dazugehört

4 Professor*innen, 2 Stu­die­rende, 1 akademische*r Mitarbeiter*in und 1 externe Person.

Wahl

Die stu­den­ti­schen Mit­glieder der Beru­fungs­kom­mission werden im Fach­be­reichsrat von den stu­den­ti­schen Vertreter*innen für die Dauer des Beru­fungs­ver­fahrens gewählt.

Aufwand

Mehrere unre­gel­mäßige Sit­zungen meist über einen Zeitraum von  einem Semester, manchmal werden daraus auch zwei – solange es eben braucht, um Bewer­bungen zu sichten, Beru­fungs­vor­träge zu hören und eine engere Auswahl zu treffen. Dafür aber sehr viel Mit­spra­che­recht über zukünftige Professor*innen am Fachbereich!

Rechtsgrundlagen


Dezentraler Wahlvorstand

Kurzbeschreibung

Der dezen­trale Wahl­vor­stand ist für die Vor­be­reitung und Durch­führung von Wahlen im Fach­be­reich zuständig, z.B. der*des Vor­sit­zenden des Fach­be­reichs­rates, die des*der Dekan*in und der wei­terer Prodekan*innen.

Wer dazugehört

1 Professor*in, 1 Studierende*r, 1 akademische*r Mitarbeiter*in und 1 nicht-wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in des Fachbereiches.

Wahl

Die stu­den­ti­schen Mit­glieder des dezen­tralen Wahl­vor­stands werden im Fach­be­reichsrat von den stu­den­ti­schen Vertreter*innen für ein Jahr gewählt.

Aufwand

Der Wahl­vor­stand ist für die Wahlen im Fach­be­reich zuständig. Diese Wahlen finden meistens nur alle paar Jahre statt. Die Mit­glieder unter­stützen auch den zen­tralen Wahl­vor­stand bei der Durch­führung der jähr­lichen Gre­mi­en­wahlen. Sit­zungen finden bei Bedarf statt.

Rechtsgrundlagen


Studierendenrat (StuRa)

Kurzbeschreibung

Der Stu­die­ren­denrat ver­tritt die Inter­essen der Stu­die­renden des Fach­be­reiches. Er ist erster Ansprech­partner bei Fragen oder Pro­blemen der Stu­die­renden und Ver­mittler zwi­schen Stu­die­renden, Leh­renden und dem Dekanat. Der StuRa fördert stu­den­tische Pro­jekte, koor­di­niert stu­den­tische Akti­vi­täten und Ver­an­stal­tungen und betreut die Erst­se­mester im Fachbereich.

Wer dazugehört

3 bis 10 Stu­die­rende aus dem Fachbereich.

Wahl

Die Mit­glieder des StuRas werden in den Gre­mi­en­wahlen im Som­mer­se­mester für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit beginnt am dar­auf­fol­genden 1. Oktober und endet am 30. Sep­tember. Bei zu wenigen Kandidat*innen sind auf Antrag übrigens auch Nach­wahlen im Win­ter­se­mester möglich.

Aufwand

In der Regel wöchent­liche Treffen mit Vor- und Nach­be­rei­tungszeit, regel­mäßige Kom­mu­ni­kation über diverses Online-Tools (Teams, Slack, Google Drive, E‑Mail usw.), Teil­nahme an Hoch­schul­ver­an­stal­tungen während des Semesters und auch mal in der vor­le­sungs­freien Zeit.

Themenschwerpunkte

  • Finanzen: Buch­haltung und Ver­waltung der finan­zi­ellen Mittel der Stu­die­ren­den­schaft des Fach­be­reiches und Abrechnung von Projektanträgen.
  • Campus & Kultur: Den Campus schöner gestalten. Orga­ni­sation von Ver­an­stal­tungen, die eine Ver­netzung innerhalb des Fach­be­reichs fördern. Bear­beitung von Projektanträgen.
  • Inter­na­tio­nales: Beratung bei Fragen zum Aus­lands­studium und ‑prak­tikum, auch für Stu­die­rende aus dem Ausland.
  • Hoch­schul­po­litik: Ver­netzung mit stu­den­ti­schen Vertreter*innen anderer Gremien, vor allem mit dem Fach­be­reichsrat, aber auch AStA und Senat beim Gre­mi­en­ver­net­zungs­treffen. Eben­falls sehr wichtig ist der Kontakt zum Dekanat.
  • Kom­mu­ni­kation & Öffent­lich­keits­arbeit: Betreuung des E‑Mail-Post­fachs und Wei­ter­leitung an die anderen Mit­glieder. Bespielung und Mode­ration der Sozialen Medien und E‑Mails, um die Stu­die­rende über die Ent­wick­lungen im Fach­be­reich auf dem Lau­fenden halten. Erstellung und Gestaltung von Kam­pagnen und Aktionen, z.B. als Werbung für StuRa-Veranstaltungen.
  • Studium und Lehre: Die Belange rund um die Lehre ver­bessern. Kontakt mit Professor*innen und wis­sen­schaft­lichen Mitarbeiter*innen, evtl. Teil­nahme an den Leh­ren­den­kon­fe­renzen des Fachbereichs.

Veranstaltungen

  • Voll­ver­sammlung der Stu­die­ren­den­schaft des Fach­be­reiches: Die Voll­ver­sammlung muss min­destens einmal pro Amtszeit statt­finden. Dort kann sich der StuRa vor­stellen, mit den Stu­die­renden über aktuelle Themen dis­ku­tieren, über den Haushalt abstimmen und größere Pro­jekte im Fach­be­reich fördern.
  • Erstie­in­führung: In einer Ers­ti­ver­an­staltung können sich die StuRa-Mit­glieder per­sönlich vor­stellen und bei­spiels­weise eine Campus- oder Fahr­radtour orga­ni­sieren. In den meisten Fach­be­reichen pas­siert die Ablauf­planung in Absprache mit dem Dekanat.
  • Klau­sur­tagung: Zu Beginn der Amtszeit kann der StuRa eine interne Klau­sur­tagung orga­ni­sieren, um sich besser ken­nen­zu­lernen und Themen, Ver­an­stal­tungen und Pro­jekte in einem anderen Setting zu besprechen.
  • Essen & Trinken: Die Ver­netzung mit und zwi­schen Stu­die­renden ist eine wichtige Aufgabe des StuRas. Dazu gehören gemüt­liche Abende mit Musik, Essen und Trinken für Stu­die­rende des Fach­be­reiches und weitere Hoch­schul­an­ge­hörige. Das Hoch­sitz­dinner des Fach­be­reichs Design ist ein offenes Buffet, zu dem jede*r etwas zu essen und zu trinken mit­bringen kann. Auch der Stamm­tisch des Fach­be­reich STADT | BAU | KULTUR hat sich als erfolg­reich her­aus­ge­stellt, um sich neben Snacks und Getränken unge­zwungen zu unter­halten. Weitere Ver­an­stal­tungen sind Grill­partys, Weih­nachts­feiern und Som­mer­feste, teil­weise zusammen mit dem Fach­be­reich organisiert.
  • Kultur & Sport: Weitere Ver­an­stal­tungen, teil­weise fach­be­reichs­über­greifend, sind das Vol­ley­ball­turnier oder (Semes­ter­ab­schluss-) Partys für bestimmte Jahr­gänge. Im Sommer kann an einem Wochenende eine Semes­ter­fahrt orga­ni­siert werden, zu der sich Interessent*innen anmelden und eine Pau­schale für Über­nachtung und Ver­pflegung bezahlen können.

Rechtsgrundlagen


3. Zentrale Gremien

Neben den Fach­be­reichs­gremien gibt es auch fach­be­reichs­über­grei­fende Gremien. Diese sind für Ange­le­gen­heiten zuständig, die die gesamte Hoch­schule betreffen. Sie dienen auch der Ver­netzung unter­ein­ander und der Auf­sicht bzw. Bestä­tigung von fach­be­reichs­spe­zi­fi­schen Themen.

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Senat

Kurzbeschreibung

Im Senat werden Themen besprochen, die die gesamte Hoch­schule betreffen. Der Senat wählt das Prä­sidium und ent­scheidet über Studien- und Prü­fungs­ord­nungen, über Sat­zungen und Richt­linien sowie über Beru­fungen für jeden Fach­be­reich. Der Senat gibt einen guten Über­blick über das Geschehen an der FH Potsdam; als studentische*r Vertreter*in können die Inter­essen der Stu­die­renden zentral aus­geübt und bei Grund­satz­ent­schei­dungen mit­ge­wirkt werden. Oft über­wiegt der büro­kra­tische Teil, da z.B. viele Ord­nungen, Beru­fungen und Berichte zur Tages­ordnung gehören.

Wer dazugehört

7 Professor*innen, 3 Stu­die­rende, 2 aka­de­mische Mitarbeiter*innen und 1 nicht-wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in.

Wahl

Die stu­den­ti­schen Mit­glieder des Senats werden in den Gre­mi­en­wahlen im Som­mer­se­mester für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit beginnt am dar­auf­fol­genden 1. Oktober und endet am 30. Sep­tember. Bei wenigen Kandidat*innen sind auf Antrag übrigens auch Nach­wahlen im Win­ter­se­mester möglich.

Aufwand

Monat­liche Sitzung (1. Mittwoch im Monat) mit Vor- und Nach­be­rei­tungszeit, spo­ra­dische Kom­mu­ni­kation mit anderen Gre­mi­en­mit­gliedern über diverse Online-Tools (Teams, Slack, Google Drive, E‑Mail usw.) und ggf. Teil­nahme an Hoch­schul­ver­an­stal­tungen während des Semesters.

Themen

  • Sat­zungen und Ord­nungen jeg­licher Art: Stu­di­en­gangs- und Modul­ord­nungen, Gebüh­ren­sat­zungen, Ord­nungen der zen­tralen Ein­rich­tungen usw.
  • Wahl des*der Präsident*in und der Vizepräsident*innen
  • Rechen­schafts­be­richte von Per­sonen und Bereichen
  • Anträge zur Ein­richtung von Kom­mis­sionen oder Gremien oder The­men­wünsche, mit denen sich der Senat aus­ein­an­der­setzen sollte
  • Wirt­schaftsplan, Ent­wick­lungs­pläne, Hochschulverträge

Sitzungsablauf

Die Ein­ladung wird zwei Wochen vorher ver­schickt: der*die Vor­sit­zende des Senates schickt die Tages­ordnung per Mail. Im Vorn­herein hat man die Mög­lichkeit auch selbst ein Thema ein­zu­bringen, doch in der Regel sind die Tages­ord­nungen ziemlich voll.

Zu Beginn der Sitzung werden alle Teil­neh­menden begrüßt, die Beschluss­fä­higkeit geprüft und die Tages­ordnung besprochen (und ggf. ver­ändert). Der*Die Vor­sit­zende führt durch die Sitzung und leitet die Gespräche. Neben aktu­ellen Themen, Dis­kus­sionen, Wahlen und Beschlüssen gehören auch Berichte dazu: von dem*der Präsident*in, von Beauf­tragten und von Mit­gliedern zen­traler Einrichtungen.

Meistens wird der Tages­ord­nungs­punkt von einer Person vor­ge­stellt (mit den dazu­ge­hö­rigen Unter­lagen). Es können Rück­fragen gestellt und Unklar­heiten beseitigt werden. Anschließend wird abge­stimmt oder zur Kenntnis genommen. Wichtige per­so­nelle Ent­schei­dungen (Wahl der*des Vor­sit­zenden, Wahl der*des Präsident*in …) erfolgen geheim. Die Sit­zungen sind übrigens hoch­schul­öf­fentlich und alle Gäst*innen haben ein Rede­recht. Nur einige Tages­ord­nungs­punkte wie Themen mit Per­so­nal­bezug werden unter Aus­schluss der Öffent­lichkeit besprochen.

Rechtsgrundlagen


Ständige Kommission für Studium und Lehre (SKSL)

Kurzbeschreibung

Die ständige Kom­mission für Studium und Lehre ist für grund­le­gende Fragen der Lehre wie die Rah­men­kri­terien von Studien- und Prü­fungs­ord­nungen, Qua­li­täts­si­che­rungs­ver­fahren und Stu­di­en­re­formen zuständig. Dort werden z.B. Ord­nungs­än­de­rungen besprochen und geprüft, bevor sie in den Senat gehen, Termine fest­gelegt und prin­zi­piell über alles mög­liche, was die Lehre hoch­schulweit betrifft.

Wer dazugehört

Der*Die Vizepräsident*in für Studium, Lehre und Inter­na­tio­nales, der*die studentische*r Vizepräsident*in, der*die Leiter*in des Zen­trums für digitale Lehre, Vertreter*innen aus jedem Fach­be­reich (in der Regel die Prodekan*innen für Studium und Lehre oder Studiengangsleiter*innen), 1 studentische*r Vertreter*in, 1 akademische*r Mirarbeiter*in, Mitarbeiter*innen des Studien- und Prü­fungs­service und weitere bera­tende Mitglieder.

Wahl

Die Mit­glieder werden von den Fach­be­reichen, vom AStA, vom Senat und von der Hoch­schul­leitung vor­ge­schlagen und vom Senat gewählt.

Aufwand

Monat­liche Sitzung mit Vor- und Nach­be­rei­tungszeit, spo­ra­dische Kom­mu­ni­kation mit anderen Gre­mi­en­mit­gliedern über Online-Tools (Teams, Slack, Google Drive, E‑Mail usw.) und ggf. Teil­nahme an wei­teren Hoch­schul­ver­an­stal­tungen während des Semesters.

Rechtsgrundlagen


Zentraler Wahlvorstand & Wahlausschuss

Kurzbeschreibung

Wahl­vor­stand: Der Wahl­vor­stand ist für die Vor­be­reitung und Durch­führung von zen­tralen Wahlen zuständig, z.B. die all­ge­meinen Gre­mi­en­wahlen oder der Wahl des*der Präsident*in oder des*der Vor­sit­zenden im Senat.

Wahl­aus­schuss: Der Wahl­aus­schuss ist das Kon­troll­organ bei der Vor­be­reitung der Wahlen und für die Über­prüfung der Gül­tigkeit der Wahl­ver­fahren zuständig. Auf­gaben des Wahl­aus­schusses sind die Wahl­prüfung und die Ent­scheidung über Wahlanfechtungen.

Wer dazugehört

Jeweils 1 Professor*in, 1 Studierende*r, 1 akademische*r Mitarbeiter*in und 1 nicht-wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in.

Wahl

Die stu­den­ti­schen Mit­glieder des zen­tralen Wahl­vor­stands und des Wahl­aus­schusses werden im Senat von den stu­den­ti­schen Vertreter*innen für ein Jahr gewählt. Mit­glieder des einen Gre­miums dürfen nicht zugleich Mit­glieder des anderen sein.

Aufwand

Der Wahl­vor­stand trifft sich in der Regel zweimal im Semester. Der höchste Aufwand findet vor und nach den Gre­mi­en­wahlen Ende des Som­mer­se­mesters statt. Als stu­den­tische Ver­tretung bringt man meistens den stu­den­ti­schen Blick mit ins Gespräch und hilft bei der Durch­führung der Wahlen.

Der Wahl­aus­schuss hat ein wenig weniger Aufwand als der Wahl­vor­stand. Auch hier hat das stu­den­tische Mit­glied die Aufgabe, den stu­den­ti­schen Blick auf die Themen ein­zu­bringen, sodass sie beachtet werden können.

Rechtsgrundlagen


Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Kurzbeschreibung

Der All­ge­meine Stu­die­ren­den­aus­schuss (AStA) ver­tritt die Inter­essen aller Stu­die­renden. Der AStA ver­handelt Koope­ra­tionen wie das Semes­ter­ticket, Nextbike und der Hoch­schul­sport. Er ist für die Erstellung des Haus­halts­plans für die gesamte Stu­die­ren­den­schaft zuständig, koor­di­niert hoch­schul­weite Pro­jekte und fördert stu­den­tische Pro­jekte. Der AStA ist der erste Ansprech­partner bei Themen und Pro­blemen, die alle betreffen – egal ob Dis­kri­mi­nierung, Woh­nungsnot, die Öff­nungs­zeiten der Bibliothek oder das Mensaessen.

Wer dazugehört

10 Stu­die­rende, davon mög­lichst 2 aus jedem Fachbereich.

Wahl

Die Mit­glieder des AStAs werden in den Gre­mi­en­wahlen im Som­mer­se­mester für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit beginnt am dar­auf­fol­genden 1. Oktober und endet am 30. Sep­tember. Bei wenigen Kandidat*innen sind auf Antrag übrigens Nach­wahlen im Win­ter­se­mester möglich.

Aufwand

Wöchent­liche Treffen mit Vor- und Nach­be­rei­tungszeit, regel­mäßige Kom­mu­ni­kation über diverse Online-Tools (Teams, Slack, Google Drive, E‑Mail usw.), Teil­nahme an Hoch­schul­ver­an­stal­tungen während des Semesters und auch mal in der vor­le­sungs­freien Zeit. Je nach Thema und Projekt ist der Aufwand ent­spre­chend höher.

Themenschwerpunkte

Antidiskriminierung und Inklusion

Zu den Auf­gaben gehören die soziale För­derung der Stu­die­renden, die Berück­sich­tigung der beson­deren Bedürf­nisse Stu­die­render mit Beein­träch­ti­gungen, die Mit­wirkung bei den beson­deren Belangen und Bedürf­nissen von Stu­die­renden mit Fami­li­en­ver­ant­wortung (also zum Bei­spiel mit Erzie­hungs­ver­ant­wortung von Kindern oder mit Pflege von Ange­hö­rigen) und die Teil­nahme an den Sit­zungen des Härtefallausschusses.

Finanzen

Wer wissen möchte, wie die Dinge funk­tio­nieren und gerne den Über­blick behält, ist beim The­men­schwer­punkt Finanzen genau richtig. Die Finanzen der Stu­die­ren­den­schaft werden nach dem Vier-Augen-Prinzip betreut. Das heißt, es gibt min­destens zwei Finanz­ver­ant­wort­liche und Über­wei­sungen werden immer gemeinsam getätigt. Zu den Auf­gaben gehören die Planung und Führung des Haus­halts der Stu­die­ren­den­schaft, die Koor­di­nation und Abrechnung von Pro­jekt­för­de­rungen, die Klärung von finan­zi­ellen Fragen der stu­den­ti­schen Gremien, die Betreuung des*der Ange­stellten und der Ver­träge, die Buch­haltung und ständige Aktua­li­sierung der Haus­haltslage, die Super­vision der Finanzlage des Casinos und die Zusam­men­arbeit mit dem Steu­erbüro und ver­schie­denen Abtei­lungen der Hochschule.

Haus 17

Haus 17 steht für das Management der stu­den­ti­schen Gremien. Die Manager*innen über­nehmen die Gesamt­ko­or­di­nation und Büro­or­ga­ni­sation des AStA, um den lau­fenden Betrieb und die stra­te­gische Aus­richtung zu sichern. Sie betreuen den Postein- und ausgang, bear­beiten den all­ge­meinen Schrift­verkehr, haben die Über­sicht über Termine, orga­ni­sieren die stu­den­ti­schen Voll­ver­samm­lungen, Urab­stim­mungen und Ver­an­stal­tungen. Sie behalten die Über­sicht über die Pro­to­kolle, führen die Pro­to­koll­ordner, stellen Tätig­keits­be­schei­ni­gungen aus, klären recht­liche Fragen und sind für die Koor­di­nation der Raum­nutzung und Schlüs­sel­rechte für Haus 17 verantwortlich.

Hochschulpolitik

Eigentlich ist Gre­mi­en­arbeit immer Hoch­schul­po­litik, doch mit dem Schwer­punkt Hoch­schul­po­litik kann man auch den Blick über den Tel­lerrand der FH wagen. Auf­gaben können das Ver­fassen von Stel­lung­nahmen zu hoch­schul- oder wis­sen­schafts­po­li­ti­schen Fra­ge­stel­lungen sein, die Mit­wirkung bei der Auf­stellung von Struktur- und Ent­wick­lungs­plänen, die Ver­netzung mit stu­den­ti­schen Gremien und Vertreter*innen anderer bran­den­bur­gi­scher Hoch­schulen (u.a. mit der Bran­den­bur­gi­schen Stu­die­ren­den­ver­tretung und dem freien zusam­men­schluss der stu­die­ren­den­schaften) und die Teil­nahme an den Treffen mit dem Wissenschaftsministerium.

Internationales

Zum The­men­schwer­punkt Inter­na­tio­nales gehören die Stärkung des inter­kul­tu­rellen Aus­tau­sches an der Hoch­schule, die För­derung der inter­na­tio­nalen Arbeit, die Pflege über­re­gio­naler und inter­na­tio­naler Bezie­hungen, die Erar­beitung von Infor­ma­tionen für inter­na­tionale Stu­die­rende, das Enga­gement für Geflüchtete, die Mit­arbeit in der AG Inter­na­tio­nales und die enge Zusam­men­arbeit mit FHP Connect, dem Inter­na­tional Office und dem*der Vizepräsident*in für Studium, Lehre und Internationales.

Kultur

Der The­men­schwer­punkt Kultur kümmert sich um coole Aktionen an der FHP. Er koor­di­niert und orga­ni­siert selbst Ver­an­stal­tungen für Stu­die­rende – sein es Som­mer­feste, Hörsaal-Slams, Klei­der­tausche, Repair­cafés, Aus­stel­lungen, Lesungen oder Jam­ses­sions. Neue Ideen und von Stu­die­renden initi­ierte Kul­tur­pro­jekte werden gefördert und der Kontakt zu kul­tu­rellen Ein­rich­tungen Potsdams gepflegt.

Öffentlichkeitsarbeit

Der The­men­schwer­punkt Öffent­lich­keits­arbeit ist für die gesamte Außen­dar­stellung des AStAs und der Gremien der stu­den­ti­schen Selbst­ver­waltung zuständig. Dazu gehört auch die Kon­zeption und Durch­führung von Kam­pagnen, die Ver­öf­fent­li­chung von News und Ter­minen, die Betreuung der AStA-Web­seite und der Präsenz in den sozialen Medien, das Erstellen von Info­ma­terial über die stu­den­ti­schen Gremien, sowie die regel­mäßige Bekannt­ma­chungen über den AStA und seine Arbeit. Die Person(en) stehen in engem Aus­tausch mit der Hoch­schul­kom­mu­ni­kation und sind Ansprech­per­sonen für Medi­en­an­fragen und Kooperationen.

Politische Bildung

Zu den Kern­auf­gaben der Stu­die­ren­den­schaft gehört die För­derung der poli­ti­schen Bildung, des staats­bür­ger­lichen Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­seins und der Bereit­schaft ihrer Mit­glieder zur aktiven Toleranz sowie zum Ein­treten für die Grund- und Men­schen­rechte. Der The­men­schwer­punkt Poli­tische Bildung erar­beitet Kam­pagnen und Ver­an­stal­tungen zu rele­vanten Themen und arbeitet zusammen mit der Öffent­lich­keits­arbeit an Kon­zepten zur Wahl­teil­nahme und Par­ti­zi­pation der Studierenden.

Studium und Lehre

Ein großes Interesse an der Wei­ter­ent­wicklung von Studium, Lehre und Prü­fungen sowie Mut zu langen Texten und Ord­nungen sind ein Bestandteil des The­men­schwer­punkts Studium und Lehre. Zu den Auf­gaben gehören die Mit­wirkung an der Wei­ter­ent­wicklung von Rah­men­ord­nungen von Studium und Lehre, die kri­tische Aus­ein­an­der­setzung mit Stu­di­en­in­halten, For­maten und Stu­dier­barkeit, die Begleitung von (Re)akkreditierungen von Stu­di­en­gängen, die Eva­luation von Lehre und der Aus­tausch mit dem*der Vizepräsident*in für Studium, Lehre und Internationales.

Nachhaltigkeit und Umwelt

Im The­men­schwer­punkt Nach­hal­tigkeit und Umwelt ist man genau richtig, wenn man schon immer die Coffee-to-go-Becher vom Campus ver­bannen wollte, der Cam­pus­garten das Lieb­lingsort der FHP ist oder man sich gerne mit den Ver­kehrs­be­trieben über eine dichtere Taktung der Regios streiten möchte. Zu den Auf­gaben gehören die Stärkung der Nach­hal­tigkeit und Öko­logie auf dem Campus, die Initi­ierung und Unter­stützung von nach­hal­tigen Aktionen, sowie die Aus­handlung des Semes­ter­ti­cket­ver­trages und die Betreuung der Koope­ration mit Nextbike.

Weitere Aufgaben

Die Aus­leihe der Musik­anlage und Cam­ping­zu­behör, Cam­pus­ge­staltung, Kom­mu­ni­kation mit dem Casino, Betreuung und Gestaltung des Co-Working-Spaces, Erasmus, Familie, Fremd-/Eng­lisch­spra­chige Lehre, Gre­mi­en­ein­führung, Gre­mi­en­ver­netzung, Initia­ti­venver­netzung, Mensa, Pro­jekt­för­derung, Sport, Teilhabe für beein­träch­tigte Stu­die­rende, Verkehr und Wohnen.

Zudem können vom AStA bera­tende Mit­glieder in den Senat und andere Kom­mis­sionen und Aus­schüsse ent­sendet werden. Der AStA wählt auch die stu­den­tische Ver­tretung der FH Potsdam im Ver­wal­tungsrat des Stu­den­ten­werks Potsdam.

Rechtsgrundlagen


Studentische*r Vizepräsident*in (SVP)

Kurzbeschreibung

Der*Die stu­den­tische Vizepräsident*in ist die stu­den­tische Stimme in der Hoch­schul­leitung. Er*Sie ist Vermittler*in zwi­schen Stu­die­ren­den­schaft und Hoch­schul­leitung und fördert die Berück­sich­tigung stu­den­ti­scher Inter­essen bei zen­tralen Ent­schei­dungen und Ent­wick­lungs­pro­zessen. Außerdem ist die Person Mit­glied der Stän­digen Kom­mission von Studium und Lehre und wei­terer AGs. Bun­desweit gibt es dieses Amt nur viermal, zwei davon in Bran­denburg. In diesem Amt erhält man einen tiefen Ein­blick in die Hoch­schule und ihre Struk­turen und Abläufen.

Wahl

Der*Die stu­den­tische Vizepräsident*in wird vom Senat auf Vor­schlag des*der Präsident*in für ein Jahr gewählt. Der AStA arbeitet noch an einem Ver­fahren, wie die Stu­die­ren­den­schaft in der Wahl dieses Vor­schlages invol­viert werden kann.

Aufwand

Treffen mehrmals die Woche, regel­mäßige Kom­mu­ni­kation über diverse Online-Tools (Teams, Slack, Google Drive, E‑Mail usw.), Teil­nahme an Hoch­schul­ver­an­stal­tungen während des Semesters und in der vor­le­sungs­freien Zeit.

Rechtsgrundlagen


4. Überblick & Fazit

© Semi­kolon

Bei so vielen Gremien weiß man viel­leicht gar nicht, wo man anfangen soll. Die Fach­be­reichs­ebene kann dabei ein guter Start sein, z.B. der StuRa, eine Beru­fungs­kom­mission oder der dezen­trale Wahl­vor­stand. Wenn einem die fach­be­reichs­über­grei­fenden Themen eher inter­es­sieren, kann hin­gegen der AStA ein inter­es­santer Start sein. Auch wie viel Zeit man zur Ver­fügung hat ist ein wich­tiger Faktor in der Ent­schei­dungs­findung; monat­liche Sit­zungen im Fach­be­reichsrat sind bei Zeit­knappheit eher machbar als wöchent­liche Sit­zungen im StuRa, zum Beispiel.


Was Studierende dazu bewegt hat, sich zu engagieren

Ehe­malige Gre­mi­en­mit­glieder erzählen, was ihre Moti­vation für die Kan­di­datur war.

„Es hat ange­fangen mit der Aus­bildung, da wurde ich unge­wollt Klas­sen­sprecher. Ich habe den Leit­spruch ver­in­ner­licht ‚nicht nur über was schimpfen, sondern ver­suchen zu ver­ändern‘. Daraus kam dann mal die Emp­fehlung von […] ob ich nicht als stu­den­ti­scher Senator kan­di­dieren will.“

„Mein Tutor war im StuRa und hat mich moti­viert mich im Interesse der Studis im Fach­be­reich zu enga­gieren. Wir haben oft darüber gesprochen, was an der FHP gut läuft und woran es für die Stu­die­renden bei uns fehlt und irgendwann wollte ich eben wirklich aktiv werden, statt nur unter­ein­ander darüber zu reden. Es hatte viel mit dem per­sön­lichen Kontakt und dem Enga­gement meines Tutors zu tun, dass ich da rein gegangen bin.“

„Ich habe mich beworben, weil ich die Fach­hoch­schule besser kennen lernen und mit­ge­stalten wollte. Mir hat […] vom StuRa und meinem Stu­di­engang Bescheid gesagt und erklärt, was man da so macht. Ich kannte so was nicht von meiner alten Hochschule.“

„Ich hatte schon die vorigen Semester darüber nach­ge­dacht, hoch­schul­po­li­tisch aktiv zu werden, um die Struk­turen der FH besser ken­nen­zu­lernen und mal zu gucken was an der FH als Student*in alles möglich ist. Ich kannte zwei Per­sonen aus dem vorigen StuRa und einer der beiden meinte, ich solle mich da auf jeden Fall bewerben, weil die Leute suchen.“


Was dich an der Arbeit freuen kann

  • Du erhältst einen Ein­blick in poli­tische Abläufe der Hoch­schule, kannst dich aktiv ein­bringen und die Zukunft der Hoch­schule mitgestalten
  • Du arbeitest mit Stu­die­renden (auch anderer Fach­be­reiche) an einem gemein­samen Ziel zusammen
  • Du über­nimmst Ver­ant­wortung und gehst Pro­bleme aktiv an, statt hilflos zuzu­sehen, was alles schiefläuft
  • Du lernst viel über den Umgang mit kom­plexen Situa­tionen, über Kritik- und Konfliktfähigkeit
  • Das Orga­ni­sieren von Pro­jekten und Ver­an­stal­tungen gibt dir Erfahrung im Projektmanagement
  • Du lernst, selbst­be­wusst für dich und andere einzustehen
  • Im Fach­be­reichsrat und im Senat kannst du live erleben, wie Professor*innen und Mitarbeiter*innen mit­ein­ander dis­ku­tieren und welche Meinung welches Mit­glied hat
  • Du erhältst Vor­teile bei der Ver­län­gerung des BAföGs, bei Wohn­heim­ver­trägen oder beim Krankenkassenbeitrag

Was an der Arbeit nerven kann

  • Um bestimmte Pro­bleme anzu­gehen braucht man oft einen langen Atem: Ver­än­de­rungen brauchen ihre Zeit und sind manchmal erst am Ende der Amtszeit oder des eigenen Stu­diums sichtbar
  • Die Hoch­schul­struktur und ‑büro­kratie kann über­for­dernd sein
  • Den Respekt vieler Leh­render und Mitarbeiter*innen muss man sich erar­beiten – erst nach einer gewissen Zeit ist eine Dis­kussion auf Augenhöhe möglich
  • Zur Gre­mi­en­arbeit gehören auch Dis­kus­sionen ohne Ende, hart­nä­ckige Posi­tionen und Kompromisse

Noch nicht sicher, ob die Gre­mi­en­arbeit etwas für dich ist oder ob du es zeitlich schaffen würdest? Der Aufwand sollte eine*n jeden­falls nicht abschrecken. Alles was beim ehren­amt­lichen Enga­gement schafft ist bereits ein Mehrwert. Und wenn man mal einen stres­sigen Monat hat, dann kann die eigene Arbeit auch mal her­un­ter­ge­fahren werden. Gre­mi­en­mit­glieder sind für­ein­ander da und helfen sich aus – auch außerhalb der gemein­samen Arbeit.

Es ist ein gutes Gefühl auf das eigene Studium zurück­zu­blicken und zu wissen, dass man etwas Kleines ver­ändert oder was cooles mit­ver­an­staltet hat. Man weiß, dass man viel mehr erreicht hat als nur das eigene Studium abzu­ar­beiten; man hat etwas erlebt – und unglaublich viel dazugelernt.

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